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Stadtplanung in Ennigerloh

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Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Golfplatz"

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat am 21.02.2011 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh für den Bereich „Golfplatz Ostenfelde“ beschlossen.

Die drei Änderungsbereiche betreffen die Darstellung von Grünflächen (Streichung der Zweckbestimmung „Golfplatz“) westlich des Schlosses Vornholz sowie eine Waldflächendarstellungen südlich des Sportplatzes Ostenfelde und eine Waldflächendarstellung im Norden des Golfplatzes. Die Änderungsbereiche sind im nachfolgenden Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan rot markiert.


Ziel und Zweck der Planung
Der Eigentümer von Schloss Vornholz möchte grundsätzlich die Lage der ursprünglichen historischen Parksituation westlich des Schlosses wiederherstellen. Das Ziel ist folglich, westlich des Schlosses einen Park zu errichten und das derzeit in diesem Bereich bestehenden Golfplatzgelände zu verlegen. Dadurch werden Eingriffe in heutige Waldflächen erforderlich, um den Flächenansprüche eines 18-Loch-Golfplatzes gerecht zu werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Vorhabenbeschreibung" unter Plandetails.


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Verfahrensschritte

  • 21.02.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.07.2011 - 25.08.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.07.2011 - 15.08.2011, Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a (3) BauGB
  • 19.08.2011 - 25.08.2011, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.09.2011 - 05.10.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 14.11.2011, Feststellungsbeschluss durch den Rat
  • 07.02.2012, Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
  • 18.02.2012 - 24.02.2012, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bez.-Reg. Münster
  • 24.02.2012, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans bzw. der Änderung

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