logo

Stadtplanung in Ennigerloh

Navigation

zurück

Bebauungsplan
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Oelder Straße - Zum Merschbach" - Aufhebung des östlichen Teilbereiches

Gemäß § 12 Abs.6 BauGB soll die Gemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufheben, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der vertraglich bestimmten Fristen durchgeführt wird. Der Rat der Stadt Ennigerloh hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2007 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oelder Straße – Zum Merschbach“, Ennigerloh-Mitte, für den östlichen Teilbereich beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Der Aufstellungsbeschluss wurde entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB am 21.12.2007 bekannt gemacht.

Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gemäß § 12 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht statt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgese-hen.§ 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Zur Sicherung der Planung hat der Rat der Stadt Ennigerloh eine Veränderungssperre erlassen.


Kontakt


Verfahrensschritte

  • 17.12.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.12.2007 - 22.01.2008, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.07.2011 - 14.07.2011, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 19.07.2011 - 26.08.2011, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 25.07.2011 - 26.08.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 02.07.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.09.2012 - 14.09.2012, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 14.09.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge