Hintergrund ist die Absicht der städtebaulichen Verdichtung durch Schaffung von (maximal) drei Baugrundstücken auf den Flurstücken 574 und 829 in der Flur 4, Gemarkung Ennigerloh. Hierdurch wird die „Lücke“ zwischen dem Grundstück „Bernhardstraße 43 und Ferdinandstraße 14/14a geschlossen. Die Fläche ist insgesamt ca. 1.530 m² groß. Im Falle der Errichtung von drei Einfamilienhäusern würden somit Grundstücke von ca. 500 m² entstehen.