Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 91 "Krokusweg"
Der Rat der Stadt Enger hat in seiner Sitzung am 13.02.2018 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 Krokusweg zugestimmt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie wie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 91 Krokusweg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Wohnhausbebauung auf dem Flurstück 730 der Gemarkung Westerenger, Flur 9, geschaffen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 Krokusweg und dessen Begründung sowie die nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
15.03.2018 - 17.04.2018
einschließlich im Rathaus der Stadt Enger, Bahnhofstr. 44, Zimmer 1.35, während der Dienststunden (montags - freitags 8.00 - 13.00 Uhr, montags und donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann bei der o.a. Dienststelle Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o. g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.