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Stadtplanung in Enger

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Innenbereichssatzung
IBS_11 Enger Heide

Satzungsbeschluss der Innenbereichssatzung Nr. 11 „Enger Heide“

Der Rat der Stadt Enger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2021 den folgenden Satzungsbeschluss gefasst:

 

a) Dem Beschlussvorschlag aus der Abwägungsmatrix zur Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach §3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird gefolgt.

 b) Der Rat der Stadt Enger beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 die Ergänzungssatzung Nr. 11 „Enger Heide“ und deren Begründung als Satzung.

Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung umfasst eine Fläche von 0,67 ha und ist in dem beigefügten Lageplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Enger, Flur 4, Flurstück 608 (tlw.).

Der Beschluss der Innenbereichssatzung Nr. 11 „Enger Heide“ als Satzung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Innenbereichssatzung ist einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Mit Vollzug der Bekanntmachung tritt        die Innenbereichssatzung in Kraft.

 

Die Aufstellung der Innenbereichssatzung erfolgte im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Ziel der Ergänzungssatzung ist es, die derzeitige Außenbereichsfläche südlich der Straße „Auf der Scholle“ in den Innenbereich einzubeziehen und für eine wohnbauliche Nutzung vorzubereiten.

Mit Vollzug dieser Bekanntmachung tritt Innenbereichssatzung Nr. 11 „Enger Heide“ in Kraft und wird einschließlich Begründung im Rathaus der Stadt Enger, Bahnhofstraße 44, Zimmer 1.35, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und dienstags und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Innenbereichssatzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Unterlagen stehen auch online auf dem Geoportal des Kreises Herford (https://geoportal.kreis-herford.de) zur Verfügung.

 

Hinweise:

I.           Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Innenbereichssatzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

II.      Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen:

  Unbeachtlich werden

1.     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.   eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Enger, Bahnhofstraße 44, 32130 Enger, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

III.   Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen(GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung kann eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen der Innenbereichssatzung Nr. 11 „Enger Heide“ nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a)  eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)  die Innenbereichssatzung Nr. 11 „Enger Heide“ ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c)   der Bürgermeister hat die Ratsbeschlüsse vorher beanstandet oder

d)  der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Enger vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.    

                                     

Übersichtsbild Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Thorsten Walper, Telefon: 05224/9800-35, E-Mail: t.walper@enger.de
  • Herr Clemens Hoffstätter, Telefon: 05224/9800-201, E-Mail: c.hoffstaetter@enger.de

Verfahrensschritte

  • 11.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.07.2021 - 27.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.09.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.02.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge