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Stadtplanung in Enger

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Flächennutzungsplan
9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 94 A "Lambernweg"

Genehmigung der 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Widukindstadt Enger und dessen Inkrafttreten

 


Der Rat der Widukindstadt Enger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2023 den Feststellungsbeschluss für die 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Widukindstadt Enger nach folgendem Wortlaut gefasst:

c) Der Rat der Stadt Enger beschließt die 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Enger und deren Begründung (Feststellungsbeschluss)
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 94A „Lambernweg“ als Satzung und die Erteilung der Genehmigung der 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Enger durch die Bezirksregierung Detmold ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Mit Vollzug der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft und die 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird rechtswirksam.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von 1,2 ha und ist in dem beigefügten Lageplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Enger, Flur 2, Flurstücke 590 (tlw.).

Der Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abzuleiten. Daher ist es das Ziel der Flächennutzungsplanänderung, die bisherige Darstellung einer Wohnbaufläche zurückzunehmen und an der Stelle eine gewerbliche Baufläche zu entwickeln.

Der Flächennutzungsplan wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

 

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Bezirksregierung Detmold mit Verfügung vom 19.07.2023, Az. 35.02.01.300-005/2023-001, die 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Widukindstadt Enger genehmigt hat.

 

Mit Vollzug der Bekanntmachung tritt die 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes in Kraft und wird einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Widukindstadt Enger, Bahnhofstraße 44, Zimmer 1.35, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und dienstags und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Widukindstadt Enger unter http://www.enger.de veröffentlicht.

 

         Hinweise:

 

I.       Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen:

  Unbeachtlich werden

1.     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

 

2.   eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Widukindstadt Enger, Bahnhofstraße 44, 32130 Enger, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

II.    Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen(GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung kann eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a)  eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)  die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c)   der Bürgermeister hat die Ratsbeschlüsse vorher beanstandet oder

d)  der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Widukindstadt Enger vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.  

Übersichtsbild Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Thorsten Walper, Telefon: 05224/9800-35, E-Mail: t.walper@enger.de
  • Stadtplanung Enger, Telefon: --, E-Mail: Stadtplanung@enger.de
  • Frau Inge Nienhüser, Telefon: 05224/9800-32, E-Mail: i.nienhueser@enger.de

Verfahrensschritte

  • 03.02.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.11.2020 - 04.12.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 28.11.2022 - 08.01.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.04.2023, Feststellungsbeschluss
  • 19.07.2023, Genehmigung durch die Bezirksregierung
  • 05.03.2024, Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung / Wirksamkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge