Bochumer Bebauungspläne

0880 - Wohnen am Dorneburger Mühlenbach -

Bebauungsplan Nr. 880 - Wohnen am Dorneburger Mühlenbach - für ein Gebiet westlich der Zillertalstraße (zwischen Haus-Nrn. 130 und 162) und nördlich der Brünselstraße

Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung einer attraktiven Wohnbebauung, in erster Linie in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. Darüber hinaus werden innerhalb des Plangebietes Flächen für den zu verlagernden Kindergarten Zillertalstraße einschließlich des erforderlichen Freigeländes sowie für den bereits bestehenden Bolzplatz vorgehalten.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 08.04.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.01.2009, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 05.01.2009 - 06.02.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.01.2009, Informationsveranstaltung
  • 23.06.2009, Änderung des räumlichen Geltungsbereiches
  • 23.06.2009, Auslegungsbeschluss
  • 02.07.2009, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 15.07.2009 - 21.08.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 17.12.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.05.2010, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 25.05.2010, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Frau Maren Heinz, Telefon: 0234/910 - 1291, E-Mail: MHeinz@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.