Bochumer Bebauungspläne

0405 b - Robert Müser -

Bebauungsplan Nr. 405 b für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 405 - - für ein Gebiet nördlich des Werner Hellwegs zwischen Werner Hellweg 363 und Werner Straße, südlich der Werner Straße und südlich des Werner Hellwegs, nördlich der Bahnlinie und der Von-Waldthausen-Straße sowie westlich des Hölterwegs tlw.
hier: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 405 b als Satzung

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 405 b ist die Sicherung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen für produzierende Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für gewerbliche Dienstleistungen.

Übersichtsplan

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 25.01.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.02.2005, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 08.05.2007, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 08.05.2007 - 08.06.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 14.05.2007, Informationsveranstaltung
  • 04.09.2007, Änderung des Aufstellungsbeschlusses
  • 04.09.2007, Auslegungsbeschluss
  • 12.09.2007, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 20.09.2007 - 22.10.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2)
  • 13.12.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.01.2008, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 11.01.2008, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Weitere Informationen

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Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.