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221. FNP-Änderung - Wohnen und Gewerbe südlich der Leibnizstraße

Planungsanlass und Planungsziel

Der wirksame Flächennutzungsplan sieht für das Grundstück des ehemaligen Luftwaffenbekleidungsamtes eine Gemeinbedarfsfläche vor. Im Jahr 1992 wurde die Folgenutzung des Gebäudekomplexes als Kasernenstandort durch die Britische Rheinarmee aufgegeben. Nunmehr soll der gesamte Gebäudekomplex einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Unter der Bezeichnung "Lenkwerk" im nordöstlichen Gebäudeteil ist aktuell bereits eine gewerbliche Nutzung realisiert worden. Die zum Grundstück gehörenden Freiflächen im Osten sollen einer Wohnnutzung zugeführt werden, während die hieran anschließende, derzeit im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesene bestehende Wohnbebauung in ihrer heutigen realen Nutzung gesichert werden soll. Dafür ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, die die Neudarstellung von Gewerbliche Baufläche und Wohnbaufläche zum Gegenstand hat. Sie wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. III/3/25.01 "Leibnizstraße" durchgeführt.

Mit Datum vom 09.07.2014 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 19.07.2011, Aufstellungsbeschluss
  • 18.12.2013 - 20.01.2014, Offenlage
  • 09.07.2014, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente