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194. FNP-Änderung - Brake-Wefelshof

Planungsanlass und Planungsziel

Nachdem das öffentliche Hallen- und Freibad von Brake im Jahre 2001 aus wirtschaftlichen Gründen abgebrochen wurde, liegt das Grundstück am Rande des Braker Ortskerns brach. Für das aufgelassene ehemalige Schwimmbadgrundstück und eine angrenzende städtische Fläche ergibt sich nunmehr die Möglichkeit der städtebaulichen Neuordnung im Sinne einer Nachfolgenutzung durch Wohnbebauung. Wesentliches Ziel der 194. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - gemeinsam mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/Br 32 "Wohnquartier Wefelshof" - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung eines standortgerechten, qualitätvollen Wohnquartiers in diesem Bereich zu schaffen, das sich in die bestehende Stadtstruktur integriert. Dazu soll im Flächennutzungsplan der betroffene Bereich künftig als "Wohnbaufläche" dargestellt werden.

Mit Datum vom 05.03.2008 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 22.08.2006, Aufstellungsbeschluss
  • 20.07.2007 - 20.08.2007, Offenlage
  • 05.03.2008, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente