> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller rechtswirksamer Bebauungsplan
17/63 Bereich Rosestraße / Albrecht-Dürer-Straße / Friedrich-Ebert-Straße im Stadtteil Hammerstatt
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechpartner
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.10.1968, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 25.10.1972, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 19.01.1973, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 15/79 Grundstück Fl.Nr. 2014/35 der Gem. Bayreuth an der Albrecht-Dürer-Straße (Änderung des B-Plans Nr. 17/63)
- 1/63 Zusammenführung der Wölfelstraße und Albrecht-Dürer-Straße, III. Bauabschnitt
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung