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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1/01 Oberobsang / Himmelkronstraße (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1/95) im Stadtteil Herzoghöhe

Bereits anfangs der 90er Jahre gab es behördlicherseits strukturelle Vorüberlegungen über die künftige städtebauliche Weiterentwicklung zwischen Himmelkronstraße und Stadtgrenze zu Heinersreuth im weitesten Sinne. Mit dem Weggang des Reiterhofes Mitte der 90er Jahre gewann die städtebauliche Überplanung dieses Teilbereiches an Bedeutung. Eine adäquate ländlich geprägte Nachfolgenutzung wäre wünschenswert gewesen, ließ sich aber in den folgenden Jahren nicht finden, so dass schließlich die Konzeption einer Wohnnutzung und einer gewerblichen Nutzung in den Vordergrund trat. Die Konzeption entspricht den aktuellen städtebaulichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen, wobei das Gewerbegebiet der äußeren Kulmbacher Straße (B 85) zuzuordnen war. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. S. Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 30.05.2001, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.03.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.09.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge