Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
13 Wippeskuhlen, 10. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Änderung der Festsetzung "Nur Einzelhäuser zulässig" in "Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig".

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 01.10.1990, Aufstellungsbeschluss
  • 01.10.1990, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange
  • 13.11.1990, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge