Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Änderung der Festsetzung "Nur Einzelhäuser zulässig" in "Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig".
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.