Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 10. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Art der Nutzung von einer „Fläche für Gemeinbedarf“ in eine „Fläche für allgemeines Wohnen“ umzuwandeln, um damit dem Bedarf an barrierefreiem Wohnraum im Sinne der Innenverdichtung und vor dem Hintergrund des demographischen Wandels nachzukommen. Bei dem vorhandenen Gebäude handelt es sich um das ehemalige Jugendheim der Kath. Kirchengemeinde St. Augustinus Neu-Listernohl.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

 

 


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 25.02.2013, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 08.03.2013 - 08.04.2013, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB
  • 15.05.2013, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 22.05.2013, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge