Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
05a Ennest-Ritterlöh, 14. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Festsetzung, dass Garagen und Carports einen Abstand von mindestens 3,00 m  zur angrenzenden Straßenverkehrsfläche einhalten müssen.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 04.07.2001, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 04.07.2001, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 13.10.2001, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge