Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Festsetzung, dass Garagen und Carports einen Abstand von mindestens 3,00 m zur angrenzenden Straßenverkehrsfläche einhalten müssen.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.