Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
42 Untere Mühlhardt, 2. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Festsetzung einer überbaubaren Fläche für Garagen auf der Fläche für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Die Anpflanzfläche wird dadurch in nördlicher Richtung um ca. 0,50 m beschränkt. Ein ökologischer Ausgleich wird auf dem gleichen Grundstück an geeigneter Stelle vorgenommen. Weiterhin wird eine Baulinie festgesetzt und eine maximale Höhe für Garagen von 3,0 m. 

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 14.02.2001, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 14.02.2001, Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
  • 14.02.2001, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 29.04.2001, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge