Inhalt der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Attendorn ist die Umwandlung einer Mischbaufläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "großflächiger Einzelhandel", um die Voraussetzungen für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel zur Stärkung der Attraktivität und der Versorgungsfunktion der Innenstadt zu schaffen.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.