Gemeinde Alfter

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Nr. 089.01 Integratives Wohnen am Görresbach, 1. Änderung und Ergänzung

Der seit dem 23.12.2017 rechtskräftige Bebauungsplan 089 „Integratives Wohnen am Görresbach“ soll im rückwärtigen Bereich des Hausgrundstücks Bahnhofstraße 8 geändert und auf den rückwärtigen Teil des Hausgrundstücks Bahnhofstraße 10 erweitert werden. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Wohngebäudes auf einem insgesamt größeren Grundstück, das in seinen Proportionen den bereits fertiggestellten Wohngebäuden im Plangebiet entspricht. Gleichzeitig kann der ruhende Verkehr auf dem größeren Grundstück deutlich wirtschaftlicher in einer Tiefgarage untergebracht werden.

Ansprechperson

  • Frau Sabrina John, Telefon: 0228/6484187, E-Mail: sabrina.john@alfter.de
  • Herr Benedikt Bitzen, Telefon: 0228/6484159, E-Mail: benedikt.bitzen@alfter.de
  • Bauleitplanverfahren, Telefon:  , E-Mail: bauleitplanverfahren@alfter.de

Verfahrensschritte

  • 09.06.2022, Beschluss zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 03.09.2022 - 18.09.2022, Information über allgemeine Zwecke und Ziele sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung
  • 03.09.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.09.2022, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 19.09.2022 - 18.10.2022, Öffentliche Auslegung nach § 13 a (2) i.V.m. §§ 13 (2) Ziff. 2und 3 (2) und Behördenbeteiligung nach § 13a (2) i.V.m. §§13 (2) Ziif 3 und 4 (2) BauGB
  • 08.12.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.01.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Information über allgemeine Zwecke und Ziele sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung

Offenlage

Rechtswirksamer Plan