Gemeinde Alfter

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Nr. 093 Buschkauler Feld

Weitere Informationen zur Vermarktung der Grundstücke und Entwicklung des Baugebietes erhalten Sie von der Wirtschaftsförderung Alfter GmbH. Anfragen und Bewerbungen um Grundstücke richten SIe bitte an die Kolleginnen und Kollegen der WfA. (https://wfalfter.eu/buschkauler-feld-2/)

Ihre Ansprechpartner:

Geschäftsführung
Thomas Poggenpohl
Telefon: 0228 – 64 84 – 801
E-Mail: thomas.poggenpohl@alfter.de

Geschäftsführung
Nico Heinrich
Telefon: 0228 – 64 84 – 150
E-Mail: kaemmerer@alfter.de

 

Adresse:

Wirtschaftsförderung Alfter GmbH
Am Rathaus 15
53347 Alfter

 

 

 Die Gemeinde Alfter plant den im Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfter im Ortsteil Witterschlick als Gewerbe- und Wohnbauflächen dargestellten Bereich zwischen der B56 im Norden und der bestehenden Ortslage im Süden, angrenzend an das Gewerbegebiet Witterschlick, zu Gewerbe- und Wohnbauflächen zu entwickeln. Das vorliegende Konzept sieht die Arrondierung des bestehenden Gewerbegebiets um einen rund 1,1 ha großen Bereich mit Gewerbe (GE) im Norden vor. Südlich angrenzend wird auf 3,9 ha Fläche eine urbane Mischnutzung (MU) entwickelt, die neben der Wohnnutzung auch solche das Wohnen nicht störende gewerbliche Nutzungen und ein Quartierparkhaus / MobilitätsHub zulassen. Zudem sollen hier durch Festsetzung die Versorgungsflächen – Flächen für Abwasserbeseitigung (RR) und Grünflächen- gesichert werden. Mit dieser Darstellung wird dem Trennungsgrundsatz zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der geplanten, schutzbedürftigen Wohnnutzung im Süden gefolgt. Diese wurde aus der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche und einem Teil der gewerblichen Baufläche in einem Planungsumgriff von rund 8,00 ha brutto für Wohnbebauung und 1,24 ha für öffentliche Grünfläche entlang des Wassergrabens entwickelt. Das vorliegende städtebauliche Konzept weist innerhalb dieser Fläche Wohnungsbaugrundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 62.758 m² aus.

Für die Planung der Wohnbauflächen im „Buschkauler Feld“ wurde das Leitbild einer "sanften", klimaverträglichen baulichen Entwicklung zu Grunde gelegt, welche das hier vorhandene Kaltluftentstehungsgebiet entlang des Wassergrabens berücksichtigt. Somit wurde der im Flächennutzungsplan dargestellte Grünzug entlang des Wassersgrabens durch die städtebauliche Planung umgesetzt und in unwesentlich veränderter Form übernommen.

Die Entwicklung der einander funktional zugeordneten Wohnbauflächen, urban gemischten Flächen und Gewerbebauflächen am Rande des Ortskerns Witterschlick stellt ein wesentlicher Baustein für die Versorgung der Gemeinde Alfter mit Wohn- und Gewerberaum dar. Die Abstufung der Nutzung mit einem großzügigen inneren Grünzug und einer Randbegrünung sichert einen harmonischen Übergang von der bebauten Fläche zur offenen Landschaft hin.

Ansprechperson

  • Frau Sabrina John, Telefon: 0228/6484187, E-Mail: sabrina.john@alfter.de
  • Herr Benedikt Bitzen, Telefon: 0228/6484159, E-Mail: benedikt.bitzen@alfter.de

Verfahrensschritte

  • 22.09.2016 - 31.10.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 15.10.2016, Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.10.2016, Bürgerversammlung
  • 26.10.2016 - 16.11.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 14.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.09.2020, Beschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2
  • 11.09.2020 - 16.10.2020, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öff. Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 12.09.2020, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.09.2020, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 28.09.2020 - 27.10.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 25.02.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.09.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Bebauungsplan

Sonstige Anlagen