Flächennutzungsplan

37. Änderung des Flächennutzungsplans

Allgemeines Planungsziel ist es, eine derzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche für die Entwicklung von Wohnbauland vorzubereiten. Gleichzeitig werden gewerbliche Flächen in Flächen für die Landwirtschaft zurück entwickelt. Die Aufstellung bzw. Änderung der jeweiligen Bebauungspläne werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Allgemeiner Hinweis: Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Planen und Bauen der Gemeinde Saerbeck auf. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen.

Ansprechperson

  • Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de

Verfahrensschritte

  • 12.04.2021 - 25.05.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 07.06.2022 - 08.07.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 14.02.2023, Rechtswirksam gem. § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz