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(08.04.2024 - 03.05.2024)

Bebauungsplan
363 - Postareal Balhornstraße

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 363 „Postareal Balhornstraße“ soll das ehemalige Postgelände an der Balhornstraße einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Rahmen einer innerstädtischen Nachverdichtung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines durchmischten Quartiers mit einer überwiegenden Wohnnutzung geschaffen werden. Geplant sind insgesamt vier Baukörper, wovon für einen, welcher in Richtung Balhornstraße orientiert ist, eine Mischung von gewerblichen Nutzungen sowie Wohnen vorgesehen ist.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt mit der Begründung in der Zeit vom 08.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 beim Stadtplanungsamt im Verwaltungsgebäude Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Gebäude C im Foyer während den Dienststunden öffentlich aus. 

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de
  • Herr Timo Schlüter, Telefon: +49 5251 88-12773, E-Mail: t.schlueter@paderborn.de
  • Frau Yvonne Lenz, Telefon: +49 5251 88-10156, E-Mail: y.lenz@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 21.03.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.03.2024, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 28.03.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.03.2024, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 08.04.2024 - 03.05.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Anhänge