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Gemeindeplanung in Gangelt

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Flächennutzungsplan

63. Flächennutzungsplanänderung

Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Baugebietes durch Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Erstellung eines städtebaulich geordneten Ortsbildes sowie eines harmonischen Übergangs zu den be-stehenden Siedlungsstrukturen.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 12.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.06.2020 - 08.07.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 07.09.2020 - 07.10.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.12.2020, Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung
  • 20.05.2021, Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die höhere Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge