Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Baugebietes durch Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Erstellung eines städtebaulich geordneten Ortsbildes sowie eines harmonischen Übergangs zu den be-stehenden Siedlungsstrukturen.