Bebauungsplan

11/00 Zülpich "Probierplan"

Liebe Benutzerin, lieber Benutzer der Stadtplanungsseiten, bei dem Bebauungsplan 11/00 Zülpich "Probierplan" handelt es sich um keinen "echten" Bebauungsplan der Stadt Zülpich. Wir möchten Ihnen vielmehr anhand von Demodaten die möglichen Inhalte zu einem Bebauungsplan zeigen und erläutern. Für diesen Plan haben wir den Verfahrensstand der Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Normalerweise werden Bebauungspläne über einen Zeitraum von 4 Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich im Rathaus und auf den Seiten der Stadtplanung ausgelegt. Während diesen Zeitraumes haben Sie die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu dem Bebauungsplan vorzubringen. Im weiteren Verfahren wägt der Rat der Stadt Zülpich die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Bei diesem Bebauungsplan können Sie einfach mal ausprobieren wie Sie eine Stellungnahme über Internet abgeben könnten. Klicken Sie hierzu in den roten Rahmen "Öffentlichkeitsbeteiligung" unter diesem Text. Über eine Rückmeldung zu unserem Angebot auf den Seiten der Stadtplanung würden wir uns freuen. Bei Fragen zu unserem Angebot steht Ihnen Herr Kehren (s.u.) gerne zur Verfügung. Den jeweiligen Ansprechpartner zu einem Bebauungsplan finden Sie immer unten auf der ersten Seite des Bebauungsplanes. Bitte beachten Sie: nicht alle unter diesem Bebauungsplan aufgeführten Daten sind auch für jeden Bebauungsplan verfügbar. Sie werden aber immer den zeichnerischen Teil und alle textlichen Festsetzungen finden. Viel Vergnügen beim surfen !!

 

Ansprechperson

  • Herr Jonah Kehren, Telefon: 02252-52-269, E-Mail: jkehren@stadt-zuelpich.de

Verfahrensschritte

  • 26.02.2021 - 31.12.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 17.01.2024 - 31.12.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

  • Offenlage
    • Plandarstellung
      Unter dieser Rubrik finden sie den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes, der einen wesentlichen Teil der Festsetzungen für das Plangebiet darstellt, u.a. überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Verkehrsflächen oder Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung.

      Der zeichnerische Teil wird in der Regel noch durch textliche Festsetzungen ergänzt. Sowohl die zeichnerischen als auch die textlichen Festsetzungen sind nach dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Zülpich Ortsrecht und als dieses bei Bauvorhaben zu beachten.

      An dieser Stelle können Sie ein Beispiel für einen rechtskräftigen Bebauungsplan der Stadt Zülpich aufrufen.
      Bebauungsplan
    • Textliche Festsetzungen
      Zu Bebauungsplänen gehören neben den zeichnerischen Festsetzungen, die Sie der Plandarstellung entnehmen können, i.d.R. auch textliche Festsetzungen, die darüber hinausgehende Regelungen z.B. zur Zulässigkeit von Nebenanlagen, vorgeschriebene Bepflanzungen oder die Behandlung des anfallenden Oberflächenwassers treffen.

      Ein Beispiel textlicher Festsetzungen für ein Wohngebiet finden Sie hier.
      Textliche Festsetzungen
    • Begründung
      Zu jedem jüngeren Bebauungsplan gehört eine ausführliche Begründung, die u.a. im Detail Ziel und Zweck der Planung sowie Auswirkungen der Planung beschreibt. Bei älteren Bebauungsplänen ist die Begründung teilweise nur sehr knapp gefasst.
      Begründung
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