Stadtplanung in Wülfrath

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Gewerbegebiet nördlich der Sporthalle Zur Fliethe/Fortunastraße (Bebauungsplan)

Die Stadt Wülfrath beabsichtigt eine gewerbliche Entwicklung in direkter, angrenzender Lage zum Gewerbegebiet Zur Fliethe. Die zur Verfügung stehende Fläche ist ca. 3.500 m² groß und wurde in der Vergangenheit für die Erweiterung des städtischen Friedhofes vorgesehen (u.a. Lagerfläche für Grünschnitt, Sand und Erdaushub). Die Friedhofserweiterungsfläche wird allerdings nicht mehr benötigt und kann einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Das Grundstück ist derzeit unbebaut und wird lediglich als Lagerfläche für den Friedhof genutzt.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung des Areals geschaffen werden. Die Planung ist erforderlich, um einerseits einen Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und um andererseits gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Da das Plangebiet direkt an die dort befindlichen Wohngebiete angrenzt, ist zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Trennungsgrundsatz gemäß § 50 BImSchG, eine Einschränkung dieses neuen Gewerbegebietes erforderlich. Ziel des Bebauungsplans ist deshalb die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO, das einerseits der Unterbringung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe dient, andererseits verträglich gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung ist.

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wülfrath stellt für das Plangebiet eine Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof, dar und wird im Parallelverfahren geändert.

Ansprechperson

  • Herr Alexander Grothues, Telefon: 02058 / 18264, E-Mail: A.Grothues@stadt.wuelfrath.de
  • Frau Lisa Schulte, Telefon: 02058 / 18237, E-Mail: L.Schulte@stadt.wuelfrath.de

Verfahrensschritte

  • 07.03.2023, Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.03.2024 - 09.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.03.2024 - 09.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung

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