Flächennutzungsplan 26. FNP-Änderung, Teilbereich südlich der Straße Auf der Trift
Die 26. Änd. des Flächennutzungsplanes ist von der Bezirksregierung Köln am 09.03.2000, mit Ausnahme der Wohnbauflächen südlich der Straße Auf der Trift, genehmigt und am 21.06.2000 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekanntgemacht worden. Nunmehr ist auch für die seiner Zeit ausgenommenen Flächen die Genehmigung am 28.01.2003 erteilt worden.
Übersichtsbild
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
19.03.1999, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
29.03.1999, Benachrichtigung der Behörden gem. § 3 (2) BauGB
12.04.1999 - 17.05.1999, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
21.04.1999, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
27.10.1999, Feststellungsbeschluss
07.12.1999, Genehmigungsantrag
28.01.2003, Genehmigung der Bezirksregierung Köln gem. § 6 BauGB
12.03.2003, Rechtswirksamkeit des FNP/der FNP Änderung
Anhänge
Plandarstellung
Geltungsbereich(PDF, 146,87 KB)Dargestellt ist der Geltungsbereich der seiner Zeit von der Genehmigung ausgenommenen und nunmehr am 28.01.2003 genehmigten Wohnbauflächen südlich der Straße Auf der Trift.
Legende
Legende(PDF, 62,93 KB)In der Legende sind die verwendeten Planzeichen zum besseren Verständnis des Bauleitplanes näher erläutert.
Begründung
Begründung(PDF, 1,49 MB)Im Erläuterungsbericht werden die Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung dargestellt.
Luftbilder
Luftbild(JPG, 154,62 KB)LuftbildLuftbilder dienen zur allgemeinen Information über den Bestand. Das Luftbild stammt aus einer Überfliegung im Auftrag des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1998.Copyright: Landesvermessungsamt NW
Links
Geo-Server des Rhein-Erft-Kreises(Externer Link)Der Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.