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Flächennutzungsplan 68. FNP-Änderung, Notüberlauf Wiesenweg

Mit der Bauleitplanung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Notüberlaufs geschaffen. Die 68. Änderung des Flächennutzungsplans sichert die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen für die gesamtstädtische, übergeordnete Planungsebene. Die konkrete Umsetzung des Notüberlaufs wird durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/130 „Notüberlauf Wiesenweg“ vorbereitet. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans.

Die von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Wesseling (EBW) geplante Anlage soll zur Entlastung des Mischwasserkanals in der Rodenkirchener Straße bei Starkregenereignissen beitragen und somit Überflutungen in der Keldenicher Ortslage verhindern. Der Notüberlauf wird aus einem unterirdischen Regenrückhaltebecken (RRB) bestehen, das oberirdisch durch ein multifunktional nutzbares Becken mit hohem Grünanteil ergänzt wird. Nur in sehr seltenen Fällen ist mit einem Überlauf von Mischwasser aus dem RRB in den oberirdischen Teil der Anlage zu rechnen.  

In der 68. FNP-Änderung (2023) wird die Fläche des Notüberlaufs als „Versorgungsfläche mit hohem Grünanteil, Zweckbestimmung Abwasser“ dargestellt. Die übrigen Bereiche von „Thelen’s Wiese“ sind als „Grünfläche“ ausgewiesen und gesichert.

 

 

 

Geltungsbereich (ab erneuter Offenlage 2022)

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren

Anhänge

Geltungsbereich

Plandarstellung

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Gutachten