Mit der Bauleitplanung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Notüberlaufs geschaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/130 erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur 68. Änderung des Wesselinger Flächennutzungsplans.
Die von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Wesseling (EBW) geplante Anlage soll zur Entlastung des Mischwasserkanals in der Rodenkirchener Straße bei Starkregenereignissen beitragen und somit Überflutungen in der Keldenicher Ortslage verhindern. Der Notüberlauf wird aus einem unterirdischen Regenrückhaltebecken (RRB) bestehen, das oberirdisch durch ein multifunktional nutzbares Becken mit hohem Grünanteil ergänzt wird. Nur in sehr seltenen Fällen ist mit einem Überlauf von Mischwasser aus dem RRB in den oberirdischen Teil der Anlage zu rechnen.
Geltungsbereich (ab Offenlage 2022)
Ansprechperson
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de