Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 5.10.2010 die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet Helmeshof beschlossen.
Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln steht noch aus.
Das Plangebiet der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Ortsteil Berzdorf und wird südlich von der Hauptstraße, südöstlich von vorhandener Wohnbebauung, nordwestlich von der katholischen Kirche Schmerzhafte Mutter Gottes, östlich von der Hagenstraße sowie nördlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt (siehe Kartendarstellung).
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des historischen Hofgutes Helmeshof in eine Wohnanlage durch die Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes für das Gebiet (Grünfläche, Verkehrsfläche) stehen der Realisierung der Umnutzung des Helmeshofes in Wohnnutzung entgegen. Der Erhalt des Helmeshofes als historisches Hofgut ist aus denkmalschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen wünschenswert und entspricht den Zielen der Stadtentwicklung der Stadt Wesseling.
Plangebiet
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
Geltungsbereich 53. FNP-Änderung "Helmeshof"(PDF, 149,42 KB)GeltungsbereichDas Plangebiet der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Ortsteil Berzdorf und wird südlich von der Hauptstraße, südöstlich von vorhandener Wohnbebauung, nordwestlich von der katholischen Kirche "Schmerzhafte Mutter Gottes", östlich von der Hagenstraße sowie nördlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt (siehe Kartendarstellung).
Geo-Server des Rhein-Erft-Kreises(Externer Link)Geo-Server des Rhein-Erft-KreisesDer Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden. Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.