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Flächennutzungsplan 53. FNP-Änderung, Helmeshof

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 5.10.2010 die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Helmeshof“ beschlossen.

Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln steht noch aus.

Das Plangebiet der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Ortsteil Berzdorf und wird südlich von der Hauptstraße, südöstlich von vorhandener Wohnbebauung, nordwestlich von der katholischen Kirche „Schmerzhafte Mutter Gottes“, östlich von der Hagenstraße sowie nördlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt (siehe Kartendarstellung).

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des historischen Hofgutes Helmeshof in eine Wohnanlage durch die Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes für das Gebiet (Grünfläche, Verkehrsfläche) stehen der Realisierung der Umnutzung des Helmeshofes in Wohnnutzung entgegen. Der Erhalt des Helmeshofes als historisches Hofgut ist aus denkmalschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen wünschenswert und entspricht den Zielen der Stadtentwicklung der Stadt Wesseling.

Plangebiet

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Umweltbericht

Links

Zusammenfassende Erklärung