zurück zur Übersicht
Bebauungsplan 3/115 Helmeshof, VEP
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 5.10.2010 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/115 Helmeshof als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Berzdorf und wird begrenzt von der Hauptstraße im Süden, vorhandener Wohnbebauung im Südosten, der katholischen Kirche Schmerzhafte Mutter Gottes im Nordwesten, der Hagenstraße im Osten sowie durch landwirtschaftlich genutz-te Flächen im Norden (siehe Kartendarstellung).
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des historischen Hofgutes Helmeshof in eine Wohnanlage durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Festsetzungen des derzeit noch für den Bereich rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3/8 Friedhof Berzdorf stehen der Realisierung der Umnutzung des Helmeshofes in Wohnnutzung entgegen. Der Erhalt des Helmeshofes als historisches Hofgut ist aus denkmalrechtlichen und städtebaulichen Gründen wünschenswert und entspricht den Planungszielen der Stadt Wesseling. Entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB besteht somit das Erforderlichkeitsgebot zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Geltungsbereich
Ansprechperson
- Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
- Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
Weitere Ansprechperson finden Sie hier.
Verfahrensschritte
- 18.03.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 31.03.2010, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 05.05.2010, Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (1) BauGB
- 12.05.2010, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 17.05.2010 - 18.06.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 17.05.2010 - 18.06.2010, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 01.06.2010, Infomobil
- 08.06.2010, Bürgerversammlung
- 07.07.2010, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 14.07.2010, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 26.07.2010 - 27.08.2010, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 05.10.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 19.01.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
Plandarstellung
- Geltungsbereich 3/115 "Helmeshof" (PDF, 149,59 KB)GeltungsbereichDas Plangebiet des Bebauungsplanes 3/ 115 "Helmeshof" befindet sich im Ortsteil Berzdorf und wird begrenzt von der Hauptstraße im Süden, vorhandener Wohnbebauung im Südosten, der katholischen Kirche "Schmerzhafte Mutter Gottes" im Nordwesten, der Hagenstraße im Osten sowie durch landwirtschaftlich genutzte Flächen im Norden (siehe Kartendarstellung).
- Vorhabenbezogener B-Plan 3/ 115 "Helmeshof" (PDF, 3,95 MB)Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Links
- Geo-Server des Rhein-Erft-Kreises (Externer Link)Geo-Server des Rhein-Erft-KreisesDer Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.
Fachgutachten
Zusammenfassende Erklärung