Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 5.10.2010 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/115 Helmeshof als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Berzdorf und wird begrenzt von der Hauptstraße im Süden, vorhandener Wohnbebauung im Südosten, der katholischen Kirche Schmerzhafte Mutter Gottes im Nordwesten, der Hagenstraße im Osten sowie durch landwirtschaftlich genutz-te Flächen im Norden (siehe Kartendarstellung).
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des historischen Hofgutes Helmeshof in eine Wohnanlage durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Festsetzungen des derzeit noch für den Bereich rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3/8 Friedhof Berzdorf stehen der Realisierung der Umnutzung des Helmeshofes in Wohnnutzung entgegen. Der Erhalt des Helmeshofes als historisches Hofgut ist aus denkmalrechtlichen und städtebaulichen Gründen wünschenswert und entspricht den Planungszielen der Stadt Wesseling. Entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB besteht somit das Erforderlichkeitsgebot zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
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