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Flächennutzungsplan
39. Änderung des Flächennutzungsplans - Erweiterung Erdgasverdichterstation

Der Netzentwicklungsplan Gas 2012 der Bundesnetzagentur enthält alle verbindlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Ferngasleitungs-Netzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die bis zum Jahr 2022 netztechnisch für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. In diesem Zusammenhang hat die Open Grid Europe GmbH (OGE) als Fernleitungsnetzbetreiber seitens der Bundesnetzagentur die Verpflichtung, die Erdgasverdichterstation in Werne-Ehringhausen bis Oktober 2018 zu erweitern. Dabei handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung der bestehenden Erdgasverdichterstation mit zusätzlichen Arbeitsmaschinen (Verdichtern), Gebäuden und entsprechender Infrastruktur. Die Erdgasverdichterstation befindet sich seit 1970 am Standort Werne. Über sie wird ca. 25 % des gesamtdeutschen Gastransports abgewickelt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der be-stehende Betriebsstandort als Fläche für Versorgungsanlagen, die geplante Erweiterungsfläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die beabsichtigte Erweiterung planungsrechtlich zu sichern, wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB beantragt. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Künftig sollen die zur Erweiterung der Erdgasverdichterstation erforderlichen Flächen im Flächennutzungsplan als Flächen für Versorgungsanlagen dargestellt werden. Unmittelbar östlich an die bestehende Erdgasverdichterstation angrenzend befindet sich eine Flä-che, die im wirksamen Flächennutzungsplan noch als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Bergbau“ dargestellt ist. Diese Darstellung ist nicht mehr erforderlich, da die bergbauliche Nutzung bereits vor vielen Jahren aufgegeben wurde. Aufgrund der räumlichen Nähe bietet es sich an, die Darstellung für diese Flächen entsprechend der tatsächlichen Nutzung in eine Fläche für die Landwirtschaft zu ändern.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 06.05.2014 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Nach Durchführung des Änderungsverfahrens wurde der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung am 17.06.2015 durch den Rat gefasst. Am 14.10.2015 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne ist die Änderung seit dem 26.10.2015 rechtswirksam.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2014 - 06.02.2015, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 04.05.2015 - 05.06.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 14.10.2015, Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg
  • 26.10.2015, Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge