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Bebauungsplan
15 - Lindert 1. Änderung

Der Bebauungsplan 15 - Lindert – der Stadt Werne ist seit dem Jahr 1970 rechtskräftig. Im Bereich der nun geplanten 1. Änderung ist zzt. eine „Gemeinbedarfsfläche für ein Krankenhaus mit Kapelle, Schwesternwohnheimen und einem Hubschrauberlandeplatz“ festgesetzt, auf Grundlage der damalig geltenden rechtlichen Grundlagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1f BbauG (Bundesbaugesetz). Da das geplante Ärztehaus privatwirtschaftlich betrieben wird und auch die weiteren Entwicklungsüberlegungen z. T. nicht den bestehenden Regelungen entsprechen, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Im Bereich der nun für die 1. Änderung vorgesehenen Flächen im Nordwesten des Bebauungsplanes (rd. 1,9 ha) sind zzt. überbaubare Flächen (Krankenhaus teilweise, Schwesternwohnheime), private Verkehrsflächen („Am See“), öffentliche Verkehrsflächen (Goetheweg) und private Grünflächen festgesetzt. Nun beabsichtigt der Eigentümer der Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne die Errichtung und den Betrieb eines Gebäudes zur Ansiedlung von niedergelassenen Ärzten (sog. „Ärztehaus“). Des Weiteren sollen an diesem Standort langfristig ergänzende, erweiternde ambulante und stationäre gesundheitliche und soziale Einrichtungen betrieben werden können. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Möglichkeit der Weiterentwicklung des Standortes eröffnet werden. Dem Antrag auf Bauleitplanung durch die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne wurde bereits am 25.02.2014 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr stattgegeben. Die Ansiedlung von Fachärzten dient der Sicherung des Krankenhausstandorts und seinen rd. 450 Arbeitsplätzen. Mit einem Ärztehaus können die vorgehaltenen stationären Betten ausgelastet und eine Abwanderung von Patienten minimiert werden. Die ambulante und stationäre Versorgung können besser verknüpft und die Geräte besser genutzt werden. Außerdem werden Gemeinschaftspraxen ermöglicht, die eine Kostenersparnis nach sich ziehen. Aus der niedergelassenen Ärzteschaft ist die Bereitschaft in Teilen vorhanden, ihre Praxen an diesen Standort zu verlagern. Ergänzend gibt es Überlegungen, am Krankenhaus selbst noch ergänzende bauliche Erweiterungen für eine zukunftsfähige Nutzung durchzuführen. Zudem soll für den Bereich der „Schwesternwohnheime“ im Hinblick auf ihre derzeitige Nutzung und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten eine planerische Anpassung erfolgen. Dazu soll neben den beabsichtigten medizinischen bzw. gesundheitsorientierten Nutzungen auch allgemein Wohnnutzung zugelassen werden.

Nachdem der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans 15 – Lindert - in der Sitzung am 06.05.2014 gefasst wurde, ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 31.03. bis 04.05.2016 erfolgt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde im Zeitraum vom 27.05. bis 10.06.2016 durchgeführt. Am 29.06.2016 erfolgte der Satzungsbeschluss im Stadtrat. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 07.07.2016 ist die 1. Änderung des Bebauungsplans rechtskräftig geworden.


Ansprechperson

  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de
  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 06.05.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.05.2014, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 31.03.2016 - 04.05.2016, Öffentliche Auslegung gemäß 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 27.05.2016 - 10.06.2016, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB
  • 29.06.2016, 1. Änderung - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.07.2016, 1. Änderung - Bekanntmachung

Anhänge