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Bebauungsplan
78 - Erweiterung Erdgasverdichterstation / Werne-Ehringhausen

Die gültige Fassung des Netzentwicklungsplans Gas der Bundesnetzagentur enthält alle verbindlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung und Verstärkung sowie zum bedarfsgerechten Ausbau des Netztes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die bis zum Jahr 2022 netztechnisch für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. In diesem Zusammenhang hat die Open Grid Europe GmbH (OGE) als Fernleitungsnetzbetreiber seitens der Bundesnetzagentur die Verpflichtung, die Erdgasverdichterstation in Werne Ehringhausen zu erweitern. Die Erdgasverdichterstation befindet sich seit 1970 am Standort Werne. Über sie wird ca. 25% des gesamtdeutschen Gastransports abgewickelt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der bestehende Betriebsstandort als Fläche für Versorgungsanlagen, die geplante Erweiterungsfläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die beabsichtigte Erweiterung planungsrechtlich zu sichern, wurden die Änderung des Flächennutzungsplans und parallel dazu die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Flächen sind mittlerweile als Flächen für Versorgungsanlagen dargestellt bzw. festgesetzt werden.

Um die Planungen realisieren zu können, wurde am 06.05.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans 78 – Erweiterung Erdgasverdichterstation / Werne- Ehringhausen - beschlossen. Im Zeitraum vom 09.04. bis 09.05.2014 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung der Behörden und die Einladung zum Scoping- Termin statt. Im Zeitraum vom 10.04. bis 18.05. 2015 wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt. In der Zeit vom 06.08. bis 10.09.2015 erfolgte die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen. Am 02.12.2015 wurde der Satzungsbeschluss im Stadtrat gefasst. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 09.12.2015 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 09.04.2014 - 09.05.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB / Einladung zum Scoping-Termin
  • 22.05.2014 - 20.06.2014, Mitteilung an Behörden / Protokoll Scoping
  • 10.04.2015 - 18.05.2015, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 06.08.2015 - 10.09.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 02.12.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.12.2015, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan
  • 09.12.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge