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Flächennutzungsplan
37. Änderung des Flächennutzungsplans - Sonderbaufläche Gewerbliche Tierhaltung

Ein Landwirt betreibt in Werne-Stockum und in Hamm einen Legehennenbetrieb in Bodenhaltung mit derzeit ca. 65.500 Legehennen und 4.000 Junghennen. Die Stallungen befinden sich teilweise auf dem Gebiet der Stadt Werne, teilweise auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Er beabsichtigt, die Anzahl der Legehennen im baulichen Bestand auf insgesamt ca. 88.784 Tiere zu erhöhen. Davon sollen 31.784 Legehennen auf dem Gebiet der Stadt Werne und 57.000 Legehennen auf dem Gebiet der Stadt Hamm untergebracht werden. Eine Haltung von Junghennen sowie eine Kotlagerung auf dem Betriebsgelände sind zukünftig nicht mehr vorgesehen. Die Absatzmärkte für Eier sind Markthändler sowie der Lebensmitteleinzelhandel. Der Lebensmitteleinzelhandel ist für den Betreiber der Anlage der Markt der Zukunft. Er beliefert bereits jetzt viele Supermärkte. Dies soll zur Existenzsicherung weiter ausgebaut werden. Der jetzige Hennenbestand reicht jedoch nicht aus, um die lokale Nachfrage zu decken. Für die langfristige Sicherung des Betriebsstandortes ist es zukünftig unumgänglich, mehr Eier aus Bodenhaltung anbieten zu können. Deshalb ist es erforderlich, die Eierproduktion zu erhöhen. Durch das am 11. Juni 2013 verkündete Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts, das am 11. September 2013 in Kraft getreten ist, ist unter anderem § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB geändert worden. Dieser sieht nun vor, dass Tierhaltungsbetriebe nicht mehr im Außenbereich privilegiert zulässig sind, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Derartige Tierhaltungsanlagen bedürfen zukünftig einer Sicherung durch Bauleitplanung. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Werne ist der Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (vgl. Abb. 1). Außerdem wurde die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Nr. 7 nachrichtlich übernommen. Im Rahmen der Änderung soll der Bereich künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gewerbliche Tierhaltung / Legehennen“ dargestellt werden. Da es sich um eine stadtgebietsübergreifende Planung handelt, wird auf die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamm verwiesen (Sonderbaufläche „Gewerbliche Tierhal-tung/Legehennen).

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 03.12.2013 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Nach Durchführung des Änderungsverfahrens wurde der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung am 29.06.2016 durch den Rat gefasst. Am 16.08.2016 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne ist die Änderung seit dem 29.09.2016 rechtswirksam.


Ansprechperson

  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de
  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 20.11.2013 - 20.12.2013, Einladung zum Scoping-Termin
  • 22.05.2015 - 26.06.2015, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 22.05.2015 - 09.06.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 16.02.2016 - 18.03.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 29.06.2016, Feststellungsbeschluss
  • 16.08.2016, Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg
  • 29.09.2016, Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


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