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Bebauungsplan
76 - Sondergebiet gewerbliche Tierhaltung - Herberner Str./Legehennen

Ein Landwirt betreibt in Werne-Stockum und in Hamm einen Legehennenbetrieb in Bodenhaltung mit derzeit ca. 65.500 Legehennen und 4.000 Junghennen. Die Stallungen befinden sich teilweise auf dem Gebiet der Stadt Werne, teilweise auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Er beabsichtigt, die Anzahl der Legehennen im baulichen Bestand auf insgesamt 88.784 Tiere zu erhöhen. Davon sollen 41.367 Legehennen auf dem Gebiet der Stadt Werne und 47.417 Legehennen auf dem Gebiet der Stadt Hamm untergebracht werden. Eine Haltung von Junghennen sowie eine Kotlagerung auf dem Betriebsgelände sind zukünftig nicht mehr vorgesehen. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhöhung des Legehennenbestandes geschaffen und der Betriebsstandort in seinem Bestand gesichert werden. Durch das am 11. Juni 2013 verkündete Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts, das am 11. September 2013 in Kraft getreten ist, ist unter anderem § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB dahingehend geändert worden, dass Tierhaltungsbetriebe nicht mehr nach dieser Vorschrift im Außenbereich privilegiert zulässig sind, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Das Vorhaben muss daher planungsrechtlich gesteuert werden. Die geplante Erhöhung der Tierbestände erfordert aufgrund dieser geänderten Gesetzeslage die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens. Parallel wurde der Flächennutzungsplan geändert (37. Änderung). Die Absatzmärkte für Eier sind Markthändler sowie der Lebensmitteleinzelhandel. Der Lebensmitteleinzelhandel ist für den Betreiber der Anlage der Markt der Zukunft. Er beliefert bereits jetzt viele Supermärkte. Dies soll zur Existenzsicherung weiter ausgebaut werden. Der jetzige Hennenbestand reicht jedoch nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Für die langfristige Sicherung des Betriebsstandortes ist es zukünftig unumgänglich, mehr Eier aus Bodenhaltung anbieten zu können. Deshalb ist es erforderlich, die Eierproduktion zu erhöhen. Da es sich um eine stadtgebietsübergreifende Planung handelt, wird auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06.084 – Geflügelhof Ostkotte der Stadt Hamm verwiesen.

Um die Planungen realisieren zu können, wurde am 03.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans 76 – Sondergebiet gewerbliche Tierhaltung - Herberner Str./Legehennen beschlossen. Im Zeitraum vom 22.05. bis 09.06.2015 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung und vom 22.05. bis 26.06.2015 die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. In der Zeit vom 16.02. bis 18.03.2016 erfolgte die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen. Am 29.06.2016 wurde der Satzungsbeschluss im Stadtrat gefasst. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 29.06.2016 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.


Ansprechperson

  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de
  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 21.11.2013 - 20.12.2013, Einladung zum Scoping-Termin
  • 03.12.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.05.2015 - 26.06.2015, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 22.05.2015 - 09.06.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 16.02.2016 - 18.03.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 29.06.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.09.2016, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan
  • 29.09.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


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