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Bebauungsplan
50 E -Wohnquartier am Pferdekamp

Nachdem für den nordöstlichen Teil des ehemaligen Geländes der Gärtnerei Wenner der Bebauungsplan 50 D- Nahversorungstandort Stockum- im Jahr 2011 rechtskräftig wurde und der Lebensmittelmarkt zurzeit gebaut wird, ist der übrige Teil der Fläche noch immer ungenutzt.

Die Fläche ist an drei Seiten von Wohnbebauung umgeben. Da im Rahmen der künftigen Stadtentwicklung in erster Linie Flächen der Innenentwicklung baulich genutzt werden sollen, bietet es sich an, als Nachfolgenutzung hier ebenfalls eine Wohnbebauung zu realisieren.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr hat am 25.06.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans 50 E-Wohnquartier am Pferdekamp beschlossen.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 25.06.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.07.2012, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 17.06.2014 - 07.07.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 08.08.2014 - 22.09.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 03.12.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.12.2014, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan
  • 17.12.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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