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Flächennutzungsplan
36. Änderung des Flächennutzungsplans

Am nördlich Rand des Siedlungsbereichs des Ortsteils Stockum am Standort "Am Schacht 8" befindet sich auf einer ca. 2,2 ha großen Fläche ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen und Containerdienst. Der Bereich ist im FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und in seiner jetzigen Struktur im sog. Außenbereich des § 35 BauGB zulässig. Zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung des Standortes sind die Errichtung und der Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage geplant, in der nicht gefährliche Abfälle behandelt und zeitweilig gelagert werden. Es handelt sich um eine gewerblich-industrielle Nutzung, die aufgrund der am Standort und in seiner Umgebung vorhandenen Strukturen sinnvoll, jedoch ohne Durchführung der entsprechenden Planverfahren nicht zulässig ist. Südlich des Standortes "Am Schacht" ist ein als gewerbliche Baufläche dargestellter Bereich vorhanden, der nicht entsprechend genutzt wird. Es handelt sich um einen ehemaligen Lagerplatz der Zeche Werne Schacht IV mit einer Größe von ca. 3,1 ha. Auf etwa 3/4 der zzt. ungenutzten Fläche sind Bäume und Gehölze in größerem Umfang vorhanden, lediglich der östliche Teil zur K4 ist weniger stark bewachsen. Entsprechend bietet es sich an, einen "Flächentausch" zwischen dem nunmehr für eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Bereich "Am Schacht" und der zzt. als gewerbliche Baufläche dargestellten, aber nicht für eine solche Nutzung vorgesehenen Bereich vorzunehmen. Zur Umsetzung dieser Ziele wird zunächst die Änderung des Flächennutzungsplanes und Darstellung einer gewerblichen Baufläche bzw. einer Fläche für die Fostwirtschaft erforderlich.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 25.06.2012 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Am 06.03.2013 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne ist die Änderung seit dem 08.05.2013 rechtswirksam


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 11.05.2012 - 11.06.2012, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 21.05.2012 - 01.06.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 04.10.2012 - 08.11.2012, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 06.03.2013, Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg
  • 08.05.2013, Bekanntmachung 36. Änderung

Anhänge