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Flächennutzungsplan
35. Änderung des Flächennutzungsplans - Sonderbaufläche "Warenverteilzentrum" Wahrbrink-West 2

Das ehemalige Warenverteilzentrum der Fa. IKEA am Standort Wahrbrink wird seit August 2010 durch das US-amerikanische Versandhaus Amazon nachgenutzt, das seine Waren weltweit über das Internet vertreibt. Ein Teil des ehemals von der Fa. IKEA genutzten Lagers wurde zunächst für zwei Jahre befristet angemietet. Mitte des Jahres 2011 wurde die Anmietung auf das gesamte Gelände ausgeweitet und der Mietvertrag verlängert. Zurzeit sind ca. 1.500 Mitarbeiter am Standort Wahrbrink beschäftigt. Saisonal stieg steigt der Arbeitskräftebedarf am Standort Werne auf bis zu 3.000 benötigte Arbeitskräfte zur Abwicklung des Weihnachtsgeschäfts. Die durch die Ansiedlung von Amazon neu entstandenen Arbeitsplätze tragen deutlich zu einer Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in Werne und im Umland bei. Aufgrund der anhaltend guten Unternehmensentwicklung besteht für Amazon Bedarf, am Standort Wahrbrink eine neue Halle zu errichten. Es liegt im Interesse der Stadt Werne, die durch das Versandhaus Amazon neu geschaffenen Arbeitsplätze zu erhalten und dem Unternehmen Entwicklungsmöglichkeiten am Standort Wahrbrink zu sichern. Deshalb sollen westlich der derzeit von Amazon genutzten Flächen und Gebäude durch eine Änderung des Flächennutzungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen erweiterten Logistikstandort geschaffen werden.Im Rahmen des Änderungsverfahrens soll die bislang dargestellte Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Warenverteilzentrum" geändert werden. Die Sonderbaufläche dient ausschließlich der Sicherung des Erweiterungsbedarfs für das östlich ansässige Warenverteilzentrum.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15.02.2011 den Einleitungsbeschluss für das Verfahren zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach Durchführung des Verfahrens wurde der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung am 29.06.2016 durch den Rat gefasst. Am 18.07.2016 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne ist die Änderung seit dem 01.08.2016 rechtswirksam.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 03.03.2011 - 25.03.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB / Einladung zum Scoping-Termin
  • 21.01.2016 - 26.02.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 18.04.2016 - 18.05.2016, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 29.06.2016, Feststellungsbeschluss
  • 18.07.2016, Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg
  • 01.08.2016, Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge