Navigation

zurück

Flächennutzungsplan
34. Aenderung des Flächennutzungsplans

Durch eine aktive Wirtschaftsförderung, die in den letzten Monaten zum Verkauf zahlreicher städtischer Grundstücke geführt hat, verfügt die Stadt Werne quantitativ aktuell nur noch über eine Reserve an tatsächlich verfügbaren Gewerbeflächen von 0,6 ha. Damit besteht keine Perspektive mehr für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung im Stadtgebiet. Den Handlungsbedarf zur Neuausweisung von Gewerbeflächen spiegelt der Abgleich von Bedarfs- und Angebotssituation durch den Regionalverband Ruhr (RVR) wider. Laut aktueller Gewerbeflächenbilanzierung (RuhrFIS) hat die Stadt Werne einen Bedarf an Gewerbeflächen von 16 ha für die nächsten 15 Jahre. Abzüglich der 0,6 ha tatsächlich verfügbarer Gewerbeflächen ergibt sich danach momentan eine Bedarfsunterdeckung von 15,4 ha. Es ist daher zwingend geboten, bedarfsgerecht neue Gewerbeflächen im Stadtgebiet zu entwickeln. Der neue Gewerbestandort soll westlich des bestehenden Gewerbegebiets Wahrbrink entwickelt werden. Derzeit sind die Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Diese Darstellung soll in eine gewerbliche Baufläche verändert werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Nach Durchführung des Änderungsverfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung am 27.02.2012 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne ist die Änderung seit dem 16.03.2012 rechtswirksam.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 22.09.2010 - 15.10.2010, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 29.04.2011 - 10.06.2011, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 23.05.2011 - 05.06.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.07.2011 - 24.08.2011, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 27.02.2012, Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg
  • 16.03.2012, 34. Änderung - Bekanntmachung

Anhänge