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Flächennutzungsplan
30. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Ortsteil Horst befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet. Geprägt wird der Ort durch einen gemischt strukturierten dörflichen Bereich mit einigen landwirtschaftlichen Betrieben, kleineren Gewerbebetrieben und Wohngebäuden. Zu Beginn der 1970er Jahre wurde nach Osten hin ein Wohngebiet entwickelt und erschlossen. In den vergangenen Jahren beschränkte sich die bauliche Entwicklung des Ortteils hauptsächlich auf Baulückenschließungen oder Anbauten. Inzwischen gibt es von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Kindern den Wunsch, im eigenen Ortsteil zu bauen. Um der bestehenden Nachfrage der Horster Bevölkerung nach Baumöglichkeiten im Ortsteil gerecht zu werden, soll deshalb für den im Ort vorhandenen Bedarf ein kleines Baugebiet für ca. 20 - 25 Wohneinheiten am nordwestlichen Ortsrand entwickelt werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 23.10.2007 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten.
Nach Durchführung des Änderungsverfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung am 07.07.2010 vom Rat der Stadt beschlossen. Am 29.09.2010 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne ist die Änderung seit dem 12.10.2010 rechtswirksam.
Das Gelände grenzt im Norden an den Zubringer zur Autobahn A 1. Im Süden wird es über die Straße Waterfohr an das Erschließungsnetz der Stadt angebunden. Von dort soll eine Stichstraße nach Norden die künftigen Baugrundstücke erschließen.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 23.10.2007, 30. Änderung - Änderungsbeschluss
  • 15.10.2008 - 31.10.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.02.2010 - 29.03.2010, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 22.04.2010 - 26.05.2010, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 29.09.2010, Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg
  • 12.10.2010, 30. Änderung - Bekanntmachung

Parallelverfahren


Anhänge