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Bebauungsplan
22 n - Ronnenheide

Der seit dem 05.06.2013 rechtskräftige Bebauungsplan 22n - Ronnenheide - wurde im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklärt. Um für die im Plangebiet vorhandenen Betriebe dennoch langfristig Planungssicherheit zu schaffen, beabsichtigt die Stadt Werne den Bebauungsplan für den ca. 2 km nördlich der Stadtmitte gelegenen Bereich zwischen der "Ronnenheide" und der "Pagensstraße" in einem ergänzenden Verfahren zur Rechtskraft zu bringen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 22 n – Ronnenheide - werden die Bestands- und Entwicklungsmöglichkeiten der im Plangebiet ansässigen Firmen sichergestellt, Erweiterungen auf den Grundstücken ermöglicht und auch der Umfang von Entwicklungen oder Ansiedlungen auf den zzt. nicht genutzten Teil-Flächen im Südwesten des Gebietes geregelt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 22 n - Ronnenheide - i.V.m. dem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung von Fehlern beschlossen.

Das Ergänzungsverfahren wurde durchgeführt und der Bebauungsplan rückwirkend zum 05.06.2013 in Kraft gesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 06.12.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.01.2012, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 30.11.2012 - 11.01.2013, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 15.01.2013 - 29.01.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.03.2013 - 08.04.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 15.05.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.06.2013, Bekanntmachung
  • 07.10.2016 - 11.11.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 25.01.2017 - 24.02.2017, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB

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