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Bebauungsplan
Satzung Langern

Die Satzung Langern ist seit März 1994 rechtskräftig. Da es bis dahin für Langern aufgrund der planungsrechtlichen Einstufung als baulicher Außenbereich keine Baumöglichkeiten gab, konnten mit der Aufstellung der Satzung die Voraussetzungen für eine begrenzte bauliche Entwicklung von Wohnbaugrundstücken geschaffen werden. Die Satzung wurde bislang einmal für eine kleinere Teilfläche geändert. Eine Begründung zur Satzung existiert nicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 03.11.1993, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.02.1994, Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg
  • 09.03.1994, Bekanntmachung
  • 15.02.1995, 1. Änderung - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.09.1995, 1. Änderung - Bekanntmachung

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Plan zur Satzung
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      Plan zur Satzung
    • Plan zur Satzung (nur Grafik)
      Plan zur Satzung (nur Grafik)
  • Textliche Festsetzungen
  • Legende
  • Daten