Der Bebauungsplan 57.3 - Werner Straße/Geiststraße - wurde 1998 aufgestellt, um in enger Abstimmung mit Anwohnern und Eigentümern die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hinterlandbebauung zu Wohnzwecken zu ermöglichen. Ein Teil der Eigentümer hat die Möglichkeit zur Nachverdichtung inzwischen genutzt.
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