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Bebauungsplan
57.3 - Werner Straße/Geiststraße

Der Bebauungsplan 57.3 - Werner Straße/Geiststraße - wurde 1998 aufgestellt, um in enger Abstimmung mit Anwohnern und Eigentümern die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hinterlandbebauung zu Wohnzwecken zu ermöglichen. Ein Teil der Eigentümer hat die Möglichkeit zur Nachverdichtung inzwischen genutzt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 21.05.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.02.1998, Bekanntmachung

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
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      Bebauungsplan
    • Bebauungsplan (nur Grafik)
      Bebauungsplan (nur Grafik)
  • Textliche Festsetzungen
  • Legende
  • Begründung
  • Daten