Der Bebauungsplan 18 A - Nördl. Lipperandstraße - wurde 1974 aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung neuer Betriebe und für die Erweiterung eines vorhandenen Betriebes in diesem Gelände zu schaffen mit dem Ziel, die bereits eingetretenen und durch die beabsichtigte Stilllegung der Schachtanlage Werne noch erheblich zunehmenden Verluste von Arbeitsplätzen des Bergbaues teilweise auszugleichen. Der Bebauungsplan wurde inzwischen zweimal geändert.
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