Die Aufstellung des Bebauungsplans 12 J - Jahnstadion - wurde am 02.12.1998 beschlossen. Im Zuge der Planung sollte das Jahnstadion als städtischer Sportbereich aufgegeben, einer Wohnnutzung zugeführt und damit dem Mangel an innenstadtnahen Wohnbauflächen begegnet werden.
Nach Abschluss des Planverfahrens ist der Bebauungsplan 12 J seit dem 19.08.2003 rechtskräftig. Der Bebauungsplan 12 J wurde mittlerweile einmal geändert. Dabei wurde das Grundstück der ehemaligen Jahnturnhalle planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet dargestellt, um den Bau von 2 Doppelhäusern zu ermöglichen.
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