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Bebauungsplan
6 C - Heckgeist

Der Bebauungsplan 6 C - Heckgeist - ist seit 1976 rechtskräftig. Ziel des Bebauungsplans war es, die Grundstücke im Plangebiet neu zu ordnen und einer Bebauung zuzuführen. Neben einem allgemeinen Wohngebiet im Norden und einem Kerngebiet im Süden ist im Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für die Post und eine Fläche für ein Parkhaus ausgewiesen. Aus plantechnischen Gründen kann dieser Bebauungsplan leider nicht veröffentlicht werden.

Die Umgestaltung des nördlichen Innenstadtrands mit der Verlegung des Busbahnhofs auf den Konrad-Adenauer-Platz haben auch den Geltungsbereich des Bebauungsplans 6 C betroffen. Daher wurde im September 2004 beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern. So soll u.a. das ursprünglich geplante Parkhaus an der Straße Heckgeist nicht mehr realisiert werden, anstelle des Parkhauses sollen die ebenerdig neu errichteten Stellplätze festgesetzt werden. Auch im Norden des Plangebietes sind planerische Umgestaltungen vorgesehen. Das Änderungsverfahren wird zurzeit nicht weiterverfolgt, da die Planungen der Post für ihr Gelände an der Alten Münsterstraße ungewiss sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 05.05.1976, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.12.1976, Bekanntmachung
  • 10.11.1980, 1. Änderung - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.03.1981, 1. Änderung - Bekanntmachung
  • 06.09.2004, 2. Änderung - Änderungsbeschluss
  • 08.07.2005, 2. Änderung - Bekanntmachung Änderungsbeschluss

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