Der Bebauungsplan 1 G - Westliche Innenstadt - wurde 1999 aufgestellt. Im Zuge der Planung sollte der Bereich am westlichen Altstadtrand durch Wohnnutzung und kerngebietstypische Nutzungen arrondiert werden. Nachdem ein Investor beabsichtigte, das Plangebiet entsprechend einer differierenden Nutzungskonzeption zu entwickeln, wurde der Plan geändert und der bislang als Mischgebiet festgesetzte Bereich als Kerngebiet mit der Zulässigkeit von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Wohnnutzung festgesetzt. Ein weiteres Änderungsverfahren wurde durchgeführt und als Satzung beschlossen.
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