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Bebauungsplan
1 B - Klosterplatz

Der Bebauungsplan 1 B - Klosterplatz - ist seit Mai 1975 rechtskräftig. Das Plangebiet befindet sich in zentraler Innenstadtlage und grenzt unmittelbar südlich an die Fußgängerzone an. Mit dem Bebauungsplan sollten sowohl die gewachsenen Strukturen gesichert als auch die planungsrechtlichen Grundlagen für neue städtebauliche Akzente geschaffen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 16.10.1974, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.05.1975, Bekanntmachung

Anhänge