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Flächennutzungsplan
FNP, 15. Änderung - Helpensteinstraße

Mittel- bis langfristig stehen Baulandreserven innerhalb der Ortslage Arsbeck aufgrund der hohen Nachfrage nicht mehr in ausreichender Größe zur Verfügung. Die Verwaltung beabsichtigt daher, diese Ortslage im südlichen Bereich durch die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche in einer Größe von rund 5 ha zu arrondieren. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist zunächst eine Ãnderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wegberg erforderlich.

Derzeit stellt der Flächennutzungsplan den in Rede stehenden Bereich als Flächen für die Landwirtschaft dar. Aufgrund der günstigen Lage der Flächen zum Ortskern von Arsbeck mit der vorhandenen sozialen Infrastruktur (Grundschule, Jugendheim, Kirche) und der guten Nahversorgungssituation (Lebensmittelmarkt, Metzger, Apotheke, Pizzeria usw.) bietet sich hier eine Wohnbauentwicklung an. Insbesondere durch die unmittelbar angrenzende, im Bau befindliche, sechsgruppige Kindertagesstätte ist das künftige Neubaugebiet für junge Familien besonders prädestiniert. Durch die Entwicklung dieser Fläche kann ein Beitrag zur Deckung des anhaltenden Bedarfes nach Bauland geleistet werden.

Die südliche Grenze der beabsichtigten Wohnbaufläche bildet die vor einigen Jahren fertiggestellte Ortsumgehung (B 221n). Diese bindet die Ortslage an das überregionale Straßennetz in Richtung A 52 an. Zusätzlich verfügt die Ortslage über einen SPNV-Haltepunkt der Regionalbahn in Richtung Oberzentrum Mönchengladbach. Hierdurch bestehen günstige Voraussetzungen zur Reduzierung von motorisierten Individualverkehren.

Eine landschaftsgerechte Einbindung der künftigen Neubebauung soll durch eine Ortsrandeingrünung entlang der B 221n erfolgen. Innerhalb der Eingrünung besteht zugleich die Möglichkeit, erforderliche Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle) zu integrieren.


Ansprechperson

  • Herr Friedel Schroeders, Telefon: (0 24 34) 83 702, E-Mail: Friedel.Schroeders@stadt.wegberg.de

Verfahrensschritte

  • 07.12.2020, Regionalplanungsbehörde - Landespl. Einvernehmen erteilt
  • 02.03.2021, Aufstellungsbeschluss gem. §2(1)BauGB
  • 03.02.2022, Aufstellungsbeschluss - Bekanntmachung
  • 28.02.2022 - 04.04.2022, Frühzeitige Auslegung - Bekanntmachung
  • 19.06.2023 - 31.07.2023, Veröffentlichung Internet sowie Auslegung gem. §3(2) und §4(2) BauGB
  • 24.10.2023, FNP-Änderung - Beschluss
  • 21.12.2023, FNP-Änderung - Genehmigung
  • 05.02.2024, FNP-Änderung - Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge