Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
FNP 1980 / 104. Änderung "Reiterhof " im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zun Bebaungsplan Nr. 9.05 für das Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung "Reiterhof Hardinghaus" beinhaltet die Umwandlung einer Teilfläche des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Sportleitungszentrum" und landwirtschaftlichen Fläche in ein Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung
"Reiterhof" und angrenzenden Grünflächen für "Reitanlagen".
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
"Reiterhof" und angrenzenden Grünflächen für "Reitanlagen".
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 03.08.2009 - 11.09.2009, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 07.09.2009 - 25.09.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 20.09.2009, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
- 24.09.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.12.2009 - 18.01.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.03.2010, Planfeststellungsbeschluss
- 02.07.2010, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung