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Planungskonzept

Lärmaktionsplan 2018 im Stadtteil Warendorf, Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Um Lärmauswirkungen und Lärmprobleme in ihrem Gemeindegebiet zu regeln, müssen die Kommunen aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufstellen.

Hierbei sollen Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen sowie Großflughäfen untersucht werden. Als Hauptverkehrsstraßen gelten hierbei Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen. In der Trägerschaft der Kommunen und Kreise liegende Straßen gehören nicht dazu.

Der Lärmaktionsplan benennt die Betroffenheiten im Hinblick auf den Umgebungslärm und zeigt Wege zur Lärmminderung auf. Innerhalb Warendorfs ist in diesem Zusammenhang nur der Straßenverkehrslärm relevant.

Seitens der Stadtverwaltung wurde das Büro Ingenieurplanung IPW aus Wallenhorst mit der Fortschreibung des im Jahre 2013 erstmalig aufgestellten Lärmaktionsplanes beauftragt.

Im Lärmaktionsplan sind die Einzelheiten der Immissionsbelastung entlang der Bundes- und Landesstraßen aufgrund des Kartenmaßstabes nicht immer exakt zu erkennen. Die entsprechenden hochauflösenden Lärmkarten sind im Internet-Umgebungslärmportal des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW einsehbar. Die Lärmkarten sind unter www.umgebungslaerm.nrw.de →  “Aktuelle Lärmkarten“ zu finden.

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 den Lärmaktionsplan 2018 der Stadt Warendorf beschlossen.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 31.10.2018, Beschluss des Entwurfs zum Lärmaktionsplan 2018 durch den Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss
  • 12.11.2018 - 11.12.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 12.11.2018 - 11.12.2018, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 21.02.2019, Beschluss des Lärmaktinsplanes 2018 durch den Rat

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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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